Hallo Freizeitfussballer.

Die BAG hat eine Lockerung der Bedingungen für die Ausübung von Sportaktivitäten in Vereinen und Freizeitsportorganisationen, am 6.Juni 2020, genehmigt.

Ab 6.Juni können Sportaktivitäten sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normal ausgeübt werden.

Weiterhin sind Schutzkonzepte notwendig, die Hygieneregeln des BAG müssen beachtet und es muss ein Contact Tracing geführt werden.

Die Schutzkonzepte, die für Sporttrainings für ab dem 11. Mai erstellt worden sind, behalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Siehe dazu folgendes Dokument:

Rahmenvorgaben_Schutzkonzepte_Juni_d Anpassung 3.6.2020

Voraussetzung für diese Erlaubnis ist die Einhaltung folgender Schutzmassnahmen im Sportbetrieb:

1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
2. Distanz halten (wenn immer möglich 2 m Abstand und in der Regel 10 m2 Trainingsfläche pro Person)
3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
5. Bezeichnung verantwortlicher Person